Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Searchmetrics GmbH, einer deutschen Gesellschaft mit der Anschrift Greifswalder Straße 212, 10405 Berlin (im Folgenden “Searchmetrics” genannt) und dem Auftraggeber (im Folgenden “Auftraggeber” genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen mit dem jeweiligen Angebot (Im Folgenden gemeinsam „Vereinbarung” genannt.). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen ab Unterschriftsdatum auf dem Angebot Wirksamkeit. Searchmetrics und der Auftraggeber vereinbaren folgendes:
“Gebühren” bezeichnet die an Searchmetrics zu leistende Zahlung, wie im Angebot festgelegt;
“Schutzrechte” bezeichnet alle Patente, Gebrauchsmuster, Rechte an Erfindungen, Urheberrechte und verwandte Rechte, geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte, Marken, Geschäftsbezeichnungen und Domains, Rechte an Mustern und Modellen, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte und Quellcodes, Geschäftsgeheimnisse.
“Angebot” bezeichnet ein von Searchmetrics erstelltes und an den Auftraggeber übermitteltes Dokument, das dem Auftraggeber die Möglichkeit bietet, im Rahmen dieser Vereinbarung Softwarelizenzen, einen API-Zugang und/oder Dienstleistungen für den in diesem Angebot angegebenen Zeitraum zu erwerben;
“Plattform” bezeichnet die Softwareplattform, die von Searchmetrics zur Erbringung der Dienstleistungen betrieben wird, sowie alle Funktionen, die über diese Plattform zugänglich oder verfügbar gemacht werden;
“Beratungsleistungen” bezeichnet Dienstleistungen für den Auftraggeber, einschließlich aber nicht beschränkt auf Analysen, Audits, strategische Planung, Workshops und ergänzende Schulungen;
“Projektleistungen” sind die zwischen Searchmetrics und dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Arbeitsergebnisse, die im Rahmen von Beratungsleistungen oder Content Services erbracht werden;
„Searchmetrics API“ bezeichnet den Zugriff auf Searchmetrics-Daten über die Anwendungsprogrammierschnittstelle;
“Searchmetrics Daten” bezeichnet alle Daten oder sonstigen Informationen, die dem Auftraggeber durch die Nutzung der Plattform und/oder der Searchmetrics API und den Zugang zu dieser Plattform gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden;
“Searchmetrics IP” bezeichnet die Software (einschließlich Bestandteilen wie Searchmetrics API oder Plug-ins), Softwareinhalte, Searchmetrics-Daten, die Plattform sowie alle damit verbundenen Schutzrechte. Dies umfasst nicht die Rechte am geistigen Eigentum von Auftraggeber Content und Content Deliverables;
“Dienstleistungen” bezeichnet die von Searchmetrics gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einem gültigen Angebot erbrachten Beratungsleistungen oder andere Serviceleistungen;
“Software Content” bezeichnet jeglichen Content (außer Searchmetrics-Daten), der in der Plattform enthalten ist sowie deren Auswahl und Anordnung, einschließlich aller Designs, Texte, Grafiken, Videos, Informationen, Musik und Ton- und anderer Dateien, jedoch ohne Content, der dem Urheberrecht oder Markenrecht eines Dritten unterliegt. “Laufzeit” bedeutet 12 Monate ab dem im Angebot angegebenen Datum oder wie gemäß dem Angebot beschrieben.
Stand: 08.04.2019
Geltungsbereich
Für die Nutzung des Searchmetrics Online Shop (Searchmetrics Shop) durch den Endkunden (im Folgenden Vertragspartner genannt) von Searchmetrics und der im Online Shop verkauften Produkte gelten die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt Searchmetrics nicht an, es sei denn, Searchmetrics stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die Angebote des Searchmetrics Shop richten sich ausschließlich an Firmen oder professionelle Nutzer als Endkunden, nicht an private Nutzer.
§ 1 Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung und der entgeltliche oder unentgeltliche Zugang zu der in der jeweils aktuellen Produktbeschreibung näher beschriebenen Software as a Service (SaaS) und/ oder des Searchmetrics Datenservices.
(2) Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktvariante und der dazugehörigen aktuellen Produktbeschreibung.
(3) Der Vertragspartner beabsichtigt, die SaaS zum Zwecke der analytischen Auswertung der vom Vertragspartner und/oder von genehmigten Dritten betriebenen Webseiten zu verwenden.
§ 2 Preise, Zahlungsbedingungen und Abrechnungszeitraum
(1) Die Preise und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Bestellseite des Searchmetrics Shop. Nachfolgende Regelungen gelten deshalb ausschließlich, soweit das Angebot keine näheren Regelungen enthält.
(2) Alle Preise sind im Voraus gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Produktes ohne Abzüge zahlbar.
(3) Die Preise verstehen sich, soweit in den jeweils gültigen Angeboten nichts anderes bestimmt ist, ohne Umsatzsteuer.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Searchmetrics berechtigt:
(a) während des Verzuges die Geldschuld in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach § 288 BGB zu verzinsen
(b) den Bezug weiterer Leistungen, insbesondere den Zugang zum System und der Datenbank, zu sperren. Die vertraglich vereinbarten Zahlungsansprüche von Searchmetrics bleiben unberührt. Der Vertragspartner hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach § 288 BGB zu verzinsen.
(c) Nach erfolgloser Mahnung und Fristsetzung den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Im Falle der außerordentlichen Kündigung bleiben die vertraglich vereinbarten Zahlungsansprüche von Searchmetrics unberührt. Der Vertragspartner hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach § 288 BGB zu verzinsen.
§ 3 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Je nach Produkt, handelt es sich um ein Abonnement oder einen einmaligen Bezug von Leistungen.
(2) In Bezug auf das Abonnement, wählt der Vertragspartner die initiale Vertragslaufzeit während des Bestellprozesses. Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf der initialen Vertragslaufzeit automatisch um eine weitere Vertragslaufzeit, wobei die Länge der weiteren Vertragslaufzeit der Länge der initialen Laufzeit entspricht. Das Abonnement kann jeweils mit einer Frist von einem Tag via E-Mail, Post oder direkt im Searchmetrics Shop zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von beiden Parteien gekündigt werden.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner fällige Zahlungen gemäß § 2 dieses Vertrages trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet.
§ 4 Rechtseinräumung
(1) Searchmetrics ist Inhaber sämtlicher Rechte in Zusammenhang mit der SaaS und der damit verbundenen Datenbank und Software. Sämtliche Urheber-, Marken-, Patent-, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Schutzrechte an der SaaS, dem Searchmetrics Datenservice, der zugehörigen Datenbank und den Inhalten, Daten und sonstigen Elementen stehen ausschließlich Searchmetrics zu.
(2) Der Vertragspartner hat das einfache, zeitlich auf die vertragliche Nutzungsdauer befristete das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von Searchmetrics zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Eine automatisierte Abfrage durch Skripte o.ä. ist nicht gestattet. Urheberechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke der SaaS dürfen nicht verändert werden.
(3) Der Vertragspartner darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig noch teilweise oder auszugsweise verwenden
(a) zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeglicher Form
(b) für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung gegenüber Dritten.
(4) Mit der Übermittlung der zur Analyse durch die SaaS erforderlichen und vom Vertragspartner übermittelten Nutzerdaten und Inhalte räumt der Vertragspartner Searchmetrics das nicht exklusive Recht ein, diese für die gesetzlich zulässige Dauer zu nutzen und zu speichern, um die zur Nutzung der SaaS geschuldeten Leistungen erbringen zu können.
(5) Searchmetrics ist widerruflich berechtigt, den Vertragspartner im Rahmen seines Internetauftritts und in Marketingmaterialien als Referenzkunden zu benennen.
§ 5 Mitwirkungspflichten und Kontrollrechte von Searchmetrics
(1) Searchmetrics verpflichtet sich, dem Vertragspartner die zur Nutzung der SaaS erforderlichen Zugangsdaten auf einem Datenträger oder per elektronische Datenübermittlung nach verbindlicher Bestellung durch den Searchmetrics Shop zu liefern. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens dieses Vertrages ist nicht gestattet.
(2) Erhält der Vertragspartner Kenntnis von einer missbräuchlichen Nutzung der SaaS, ist er verpflichtet, Searchmetrics hierüber unverzüglich zu informieren. Searchmetrics ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang zu der SaaS zu sperren bis ein weiterer Missbrauch in Abstimmung mit dem Vertragspartner nicht mehr droht. Entsprechendes gilt, wenn Searchmetrics ohne Beteiligung des Vertragspartners von einer missbräuchlichen Nutzung der SaaS Kenntnis erlangt. In diesen Fällen wird Searchmetrics den Vertragspartner unverzüglich informieren.
§ 6 Datenschutz
(1) Searchmetrics versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Vertragspartners die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie andere einschlägige Rechtsvorschriften zu beachten. Die Registrierungsdaten des Vertragspartners unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und werden soweit sie für Vertragsbegründung und zu Abrechnungszwecken erforderlich sind, benutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen eines Unterauftragsverhältnisses und nach vorheriger Unterrichtung des Vertragspartners.
(2) Die mit der SaaS gewonnenen Daten können von Searchmetrics analysiert und statistisch aufbereitet werden. Insbesondere ist es Searchmetrics gestattet, diese Daten branchenspezifisch und branchenübergreifend zusammenzufassen und Dritten in dieser aggregierten und anonymisierten Form zur Verfügung zu stellen. Zur Verbesserung der Leistungen ist es Searchmetrics gestattet, diese aggregierten und anonymisierten Daten intern zu verwenden. Eine Weitergabe von nicht aggregierten Daten erfolgt nicht.
§ 7 Herausgabe- und Löschungspflichten
Der Vertragspartner verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle elektronischen Kopien der vertragsgegenständlichen Zugangsdaten zu löschen.
§ 8 Vertraulichkeit
(1) Keine der Vertragsparteien wird die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nutzen oder offenlegen, es sei denn, dies geschieht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder wenn dies aufgrund von Gesetz, einer sonstigen Vorschrift oder einer gerichtlichen Anweisung erforderlich ist. Die so zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtete Vertragspartei setzt die jeweils andere Vertragspartei hierüber so früh wie möglich vor der Offenlegung dieser Informationen in Kenntnis. Bei Beendigung des Vertrages werden die Parteien sämtliche vertrauliche Informationen sofort zurückgeben oder vernichten und auf entsprechende Nachfrage, dies schriftlich bestätigen.
(2) „Vertrauliche Informationen“ im Rahmen dieser Vereinbarung sind sämtliche in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form zugänglich gemachten Informationen, die von einer der Vertragsparteien gegenüber der anderen offengelegt werden und die entweder als „vertraulich“ gekennzeichnet werden oder aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind. Hierzu zählen insbesondere (aber nicht abschließend) alle urheberrechtlich oder als Datenbankwerk geschützte Daten, sowie alle rechtlichen, finanziellen, technischen, betrieblichen, wirtschaftlichen und personellen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Kundeninformationen, Marketing- und/oder Preis-Strategien, Produkte, Dienstleistungen, Software, Designs und Entwicklungen. Abweichend hiervon gehören zu den vertraulichen Informationen nicht solche Informationen, die der allgemeinen Öffentlichkeit bekannt sind, die der jeweils anderen Partei, gegenüber der sie offenbart wurden, bereits vor der Offenbarung bekannt war oder die unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen von der empfangenden Vertragspartei entwickelt wurden.
§ 9 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, das Produkt unverzüglich nach Erhalt der Zugangsdaten auf Funktionsfähigkeit zu untersuchen und etwaige auftretende Mängel unverzüglich Searchmetrics mitzuteilen.
(2) Soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist, haftet Searchmetrics nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Für andere als durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Searchmetrics, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Searchmetrics beruhen. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichbarkeit der Internet-Seiten des Vertragspartners.
(4) Sofern Searchmetrics fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
(5) Searchmetrics haftet nicht für die temporäre Nicht-Erreichbarkeit oder verlängerte Antwortzeiten der SaaS, sowie nicht korrekt oder unvollständig angezeigte Suchmaschinendaten.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(7) Searchmetrics haftet nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
(8) Soweit die vertragliche Haftung von Searchmetrics ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(9) Schadensersatzansprüche verjähren – mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz – spätestens mit dem Ablauf von einem (1) Jahr ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
(10) Die im Rahmen der SaaS oder des Datenservice zur Verfügung gestellten Daten stammen u.a. aus Quellen von Dritten wie z.B. „Google“. Searchmetrics hat keinen Einfluss auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität und haftet nicht für die von Dritten zur Verfügung gestellten bzw. übermittelten Daten und Inhalte.
§ 10 Änderung der Nutzungsbedingungen
(1) Searchmetrics ist berechtig die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Mitteilung der inhaltlichen Änderungen erfolgt in Textform. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. Die Änderungen werden wirksam, sofern Searchmetrics den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.
(2) Widerspricht der Auftraggeber fristgerecht der Änderungsmitteilung, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
(3) Änderungen der AGB können gemäß obiger Ziffer 1 nur vereinbart werden, soweit durch die Änderung keine Hauptleistungspflichten betroffen sind und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zu Ungunsten des Auftraggebers verschoben wird.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dieser Vereinbarung die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich deliktischer Ansprüche, ist Berlin.
(3) Erfüllungsort ist Berlin.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung und zur Ausfüllung von Lücken eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben.